Pro Mitarbeiter bis zu 500 Euro jährlich steuerlich abzusetzen. 

Die Vorteile liegen hierbei  auf der Hand. Konzentration und Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter werden sich verbessern. Die Kosten und Fehlzeiten aufgrund der arbeitsplatztypischen Beschwerden, wie z.B. Erkrankungen des Bewegungsapparates speziell im Schulter-Nacken-Bereich verringern sich dagegen. Außerdem steigt  die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter, was sich auf das Betriebsklima und damit das gesamte Unternehmen positiv auswirkt.

Benötigt wird dazu nur ein abgeschlossener Raum, in dem die Massagen auf einer Liege oder einem Massage-Stuhl durchgeführt werden können.

Wir können Ihnen dazu folgende Modelle empfehlen:

  • Sie als Arbeitgeber stellen die benötigte Arbeitszeit zur Verfügung, die Mitarbeiter tragen die Kosten selbst, die wir vor Ort abrechnen.
  • oder Sie übernehmen die Behandlungskosten und erhalten von uns dafür eine Monatliche Rechnung, die Mitarbeiter nehmen die Behandlungen aber nicht während der Arbeitszeit sondern z.B. während ihrer Pause wahr.
  • Sie bezuschussen die Massagekosten zu einem festgelegten Prozentsatz.
  • Sie stellen die benötigte Arbeitszeit zur Verfügung und übernehmen die Kosten (z.B. auch als Gratifikation oder für Betriebsfeiern)

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch  zur Verfügung!

Gerne sende ich Ihnen ausführliches Infomaterial über die Absetzbarkeit sowie den Ablauf der Massagen zu.